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Erinnerungskontakt - eine Intervention zur Sicherung des Kindeswohl

Erinnerungskontakte sind strukturierte, informelle Begegnungen zwischen einem Kind/ Jugendlichen und dessen getrennt lebendem Elternteil.

Diese Kontakte sind interaktion- und beziehungsbefreit - das bedeutet, es findet kein direkter Austausch zwischen dem Kind/Jugendlichen und dem Elternteil statt, sondern werden mittels einer bilateralen Moderation durchgeführt.
Sowohl das Kind/ der Jugendliche, als auch der Elternteil sprechen ausschließlich mit dem Moderator. Es findet keine direkte Kommunikation zwischen dem Kind/ Jugendlichen und dem Elternteil statt.
Erinnerungskontakte dienen der Auseinandersetzung mit der Frage nach der eigenen Herkunft und somit der Identitätsentwicklung des Kindes/Jugendlichen und der Realitätskontrolle. Erinnerungskontakte ermöglichen dem Kind/Jugendlichen, seinen Elternteil in Person wahrzunehmen, diesen in seinem Gestus zu erleben und Informationen über ihn aus direkter Hand zu erhalten. Diese Realitätskontrolle beugt der Verinnerlichung von irrealen Annahmen über den Elternteil vor und erlaubt dem zunehmend zur Differenzierung und Integration fähigen Kind/Jugendlichen, sein Bild des Elternteils zu überprüfen.


 

Wenn massiv entfremdete Kinder oder Jugendliche den Kontakt zu einem Elternteil hartnäckig verweigern und sich dieser Widerstand mittels gängiger Maßnahmen und Interventionen nicht auflösen lässt, stellt sich die Frage nach der Schadensbegrenzung.

Erinnerungskontakte beziehen sich auf die Unterstützung und Sicherstellung von entwicklungsfördernden Prozessen als minimaler Bestandteil des Kindeswohls.

Zum Schutz des langfristigen Kindeswohls bieten kurze Erinnerungskontakte zwischen dem entfremdeten Elternteil und älteren Kindern im Beisein einer aktiv moderierenden Drittperson eine minimale Alternative zum nicht kindeswohlverträglichen Kontaktabbruch.

Erinnerungskontakte werden vom Familiengericht angeordnet, wenn:

- das Kind den gesetzmäßigen Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil hartnäckig verweigert;

- Sachverständige den Kontakt als zumutbar erachten;

- sämtliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung ausgeschöpft sind.

KONTAKT

Steffi Schorcht & Kristin Schümann

 

Paul-Schneider-Straße 17

99423 Weimar (Thüringen)

Tel: 0152 29210484

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Steffi Schorcht & Kristin Schümann

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